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IWB Nr. 9 vom

Änderungen bei den dänischen Verrechnungspreisdokumentationsanforderungen

Dr. Björn Heidecke, Anna-Katharina Christen und Niklas Martynkiewitz

I. Gesetzesänderung mit Geltung ab 2021

Das dänische Parlament hat am eine Gesetzesänderung verabschiedet, der zufolge Steuerpflichtige ihre Verrechnungspreisdokumentation spätestens 60 Tage nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung bei der dänischen Steuerbehörde einreichen müssen. Es sind sowohl das Local File als auch das Master File einzureichen.

Diese Gesetzesänderung gilt für Wirtschaftsjahre ab dem . Somit sind Steuerpflichtige in Dänemark jetzt verpflichtet, die Verrechnungspreisdokumentation für Wirtschaftsjahre ab dem erstmals im Jahr 2022 zu erstellen und einzureichen. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr ist der Stichtag der .

II. Bisherige Rechtslage und gleichlaufende Entwicklung in anderen Staaten

Bisher mussten Local File und Master File fortlaufend erstellt werden und zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung des jeweiligen Veranlagungszeitraums fertiggestellt sein. Die Verrechnungspreisdokumentation musste jedoch nicht vorgelegt werden, bevor die Steuerbehörde sie anforderte. Dies hatte immer wieder zu Streit im Hinblick auf Schätzungsfra...