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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7138/18

Gesetze: AO § 251 Abs. 3, AO § 169 Abs. 1, AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 13, InsO § 87, InsO § 179 Abs. 1, ZPO § 240

Festsetzungsfrist läuft während des Insolvenzverfahrens weiter

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 13 AO

Leitsatz

1. Die Festsetzungsfrist läuft auch während des Insolvenzverfahrens weiter.

2. Eine Steuerforderung muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Insolvenzverfahren angemeldet werden, damit die Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 13 AO nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Beendigung des Insolvenzverfahrens abläuft.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2021 S. 225 Nr. 7
HAAAH-78702

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