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NWB Nr. 21 vom

Bilanzierung und Bewertung von Finanzanlagen

Prof. Dr. Ruth-Caroline Zimmermann, Dr. Katrin Dorn und Alexander Wrede

Finanzanlagen sind als Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter in der Handels- bzw. Steuerbilanz mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Am Bilanzstichtag ist jeweils zu prüfen, ob sich der Wert der Anteile/Ausleihungen gemindert hat und ob eine außerplanmäßige Abschreibung notwendig ist.

Begriffsdefinition und Gliederung

[i]Utz/Frank, Bilanzgliederung (HGB), infoCenter, NWB GAAAE-47366 Das handelsrechtliche Gliederungsschema sieht für den Bilanzposten „Finanzanlagen“ eine Unterscheidung in „Anteile an verbundenen Unternehmen“, „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“, „Beteiligungen“, „Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“, „Wertpapiere des Anlagevermögens“ und „sonstige Ausleihungen“ vor. Hinter „verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ können sich Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften verbergen. Insoweit differenziert das HGB nicht zwischen Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, sondern spricht lediglich von „Anteilen an anderen Unternehmen“. Beide Rechtsform-Grundtypen stellen im Handelsrecht rechnungslegungspflichtige Kaufleute dar. Dieser Betrachtung folgt das Steuerrecht nicht. Denn die Personengese...BStBl 1991 II S. 691BStBl 2000 II S. 399