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Online-Nachricht - Dienstag, 01.06.2021

Bewertung | Bewertungsgrundsätze für die Land- und Forstwirtschaft (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 BewG zugestimmt. Die Verordnung hat Auswirkungen auf die Grundsteuer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.

Hintergrund: Die Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Grundsteuer wird durch die Feststellung des Ertragswerts durch Ableitung der Reinerträge für unterschiedliche land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ermittelt (§ 236 BewG). Die Ableitung der Reinerträge erfolgt zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben soweit als möglich aus den durchschnittlichen Ertragsverhältnissen der Testbetriebe beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für das gesamte Bundesgebiet nach § 2 des Landwirtschaftsgesetzes, andernfalls nach Erhebungen der Finanzverw...