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BMF - IV D 1 - S 7303 b - 4/00 BStBl 2000 I 819

§ 15 UStG Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab dem

Artikel 7 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402, BStBl I S. 304) enthält Einschränkungen des Vorsteuerabzugs und Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung unternehmerisch genutzter Fahrzeuge, die zum in Kraft getreten sind. Der Rat der Europäischen Union hat mit der Entscheidung vom (ABl EG Nr. L 59 S. 12 f.) die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt, von den Artikeln 6 und 17 der 6. EG-Richtlinie abweichende Maßnahmen (Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug) einzuführen. Durch die Ermächtigung sind sowohl die 10-v. H. Grenze in § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG als auch die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen nach § 15 Abs. 1b UStG ab  EG-rechtlich abgesichert. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

1. Zeitpunkt des Erwerbs, Beginn des Mietverhältnisses

1Für Zwecke des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. aus der Einfuhr eines Fahrzeugs und aus seinen Unterhaltskosten und für die Besteuerung seiner nichtunternehmerischen Nutzung ist es bedeutsam, ob das Fahrzeug vor dem oder nach dem

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