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NWB Nr. 22 vom Seite 1583

Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 kommt

[i]DStV e. V., Online-Mitteilung v. 20.5.2021 Nach der Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2019 in beratenen Fällen (s. dazu Baum, NWB 7/2021 S. 472), ist jetzt die Verlängerung der Erklärungsfristen für Steuererklärungen 2020 in greifbare Nähe gerückt. Der DStV (s. Online-Mitteilung v. ) hatte in Gesprächen mit den finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen frühzeitig die Notwendigkeit einer Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 adressiert und auf zeitnahe gesetzliche Planungssicherheit gedrängt (u. a. DStV-Stellungnahme S 03/21). Auf Initiative des hessischen Finanzministers berücksichtigte der Finanzausschuss des Bundesrats dieses Anliegen in seinen Beschlussempfehlungen zum Regierungsentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (BR-Drucks. 245/1/21). Am haben die Koalitionsfraktionen zugestimmt (Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses, BT-Drucks. 19/29848). Stimmt auch der Bundesrat am zu, werden die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022 verlängert. Auch unberatene Steuerpflichtige bekommen dann drei Monate mehr Zeit für ihre Steuererklärung 2020. Entsprechend wird auch das ...