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OLG Braunschweig 28.04.2021 9 U 24/20, NWB 22/2021 S. 1580

Erbengemeinschaft | Pflicht zur Rechnungslegung

Das eine Rechnungslegungspflicht auslösende Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung als solcher abgeleitet werden. Sie betrifft regelmäßig nur das rechtliche Dürfen nach außen. Erforderlich ist vielmehr die Einigung darüber, dass jemand für einen anderen in dessen Angelegenheiten tätig wird und pflichtgemäß tätig werden muss.

Anmerkung:

Für die Bankgeschäfte hatte die Mutter dem Sohn nicht nur eine Bankvollmacht, sondern auch eine Vorsorgevollmacht für den Fall ihrer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit erteilt. Nachdem die Mutter gestorben war, erhob die Tochter als Miterbin gegen ihren Bruder eine sog. Stufenklage. In der nun entschiedenen ersten Klagestufe [i]Jesgarzewski, NWB 9/2021 S. 644ging es darum, ob der Bruder der Erbengemeinschaft Rechnung legen, also eine übersichtli...