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BVerwG 20.05.2021 5 C 11.18, NWB 22/2021 S. 1582

BaföG | Bedarfssatz für Studierende – Vorlage an das BVerfG

Die Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), nach der im Zeitraum von Oktober 2014–Februar 2015 ein monatlicher Bedarf für Studierende i. H. von 373 € galt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), verstößt nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums.

Anmerkung:

Das Gericht hat das Revisionsverfahren ausgesetzt und die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, da es als Fachgericht nicht befugt ist, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes selbst festzustellen.