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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.06.2021

Verfahrensrecht | Keine Wiedereinsetzung trotz pandemiebedingter Gründe bei Organisationsverschulden (FG)

Bei einem Organisationsverschulden der Kanzlei ist trotz pandemiebedingter Gründe keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO zu gewähren (; Revision nicht zugelassen).

Sacherhalt: Am , einen Tag nach Ablauf der Klagefrist, erhob die anwaltlich vertretene Klägerin eine Klage und stellte zugleich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin war eine Kanzlei mit mehreren Berufsträgern. Die Rechtsanwältin, die die Klageschrift unterzeichnet hatte, trug vor, dass sie die Klage nicht fristgemäß habe erheben können. Ihre Mutter, die ihre beiden Kinder nach der pandemiebedingten Notbetreuung in der Schule bzw. Kindertagesstätte betreut habe, habe sie am N...

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