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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.06.2021

Erbschaftsteuer | Begünstigungstransfer erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten (BFH)

Die Erbschaftsteuerbegünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen und eines Familienheims können vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung setzt dieser Begünstigungstransfer nicht voraus, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt (; Revision anhängig, BFH-Az. II R 12/21).

Hintergrund: Nach §§ 13a Abs. 3, 13b Abs. 3 ErbStG a.F. (heute zusammengefasst in § 13a Abs. 5 ErbStG) kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag nach Abs. 1 und den Abzugsbetrag nach Abs. 2 nicht in Anspruch nehmen, soweit er Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 1 im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Miterben überträgt. Gibt der...