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Gesetzgebung | Bundestag ändert Berufsrecht der Anwälte und Steuerberater
Der Bundestag hat am einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks. 19/27670) in 2./3. Lesung in der vom Rechtsausschuss des Bundestages empfohlenen Fassung (BT-Drucks. 19/30516) beschlossen.
Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 19/26828, 19/26920), zu dem auch die Stellungnahme des Bundesrates vorlag (BT-Drucks. 19/27670). Auch diesem Gesetzentwurf lag die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 19/30503) zugrunde.
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