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BFH 14.10.2020 II R 4/19, StuB 12/2021 S. 512

Einheitsbewertung eines SB-Markts (Beitrittsgebiet)

(1) Für die Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten eines SB-Markts im Beitrittsgebiet ist der Raum unterhalb der Traufe voll anzurechnen . (2) Befinden sich unterhalb der Traufe Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen (Bezug: § 9 Abs. 2, § 129 BewG; § 10, § 52 BewG DDR; § 3a, § 32, § 33 RBewDV; § 162 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall war die Einheitsbewertung eines SB-Markts in den neuen Bundesländern zum unter Geltung des „alten“ BewG streitig. Aufgrund der Rechtsprechung des , 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, NWB MAAAG-80435) zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung in den alten Bundesländern hat der Gesetzgeber durch das Grund...BGBl 2019 I S. 1974