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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 30 | Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen bei einem Ferienimmobilienanbieter

Ob die für die Überlassung von Ferienunterkünften gezahlten Entgelte der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unterliegen, hat der Bundesfinanzhof bisher nur für den Fall eines Pauschalreiseanbieters entschieden und verneint. Nach einem aktuellen Urteil des FG Baden-Württemberg stellt sich das bei einem reduzierten Leistungsangebot eines Reiseveranstalters anders dar, wenn dieser nur angemietete Ferienimmobilien an Urlauber weitervermietet. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

Die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer ist ein Dauerbrenner. Auch hierzu haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt.

Der Bundesfinanzhof hat die Rechtsfrage, ob die für die Überlassung von Ferienunterkünften gezahlten Entgelte der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG unterliegen, bisher nur für den Fall eines Pauschalreiseanbieters entschieden. – Mit dieser Begründung hat das FG Baden-Württemberg in einem interessanten Verfahren die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Für alle, die nicht so im Thema sind: Nach der genannten Vorschrift sind zu einem Viertel hinzuzurechnen die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirt...