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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 07-09 | Managementbeteiligung: BFH klärt zwei wichtige Fragen zum Betriebsvermögen

Die Beteiligung eines Freiberuflers ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht betrieblich veranlasst, wenn sie gegenüber der freiberuflichen Tätigkeit ein eigenes wirtschaftliches Gewicht besitzt, weil es dem Steuerpflichtigen auf die mit der Beteiligung verknüpfte Kapitalanlage ankommt. Nach einer weiteren BFH-Entscheidung gilt dies entsprechend bei angestellten Managern. Selbst dann, wenn die Beteiligung nur bestimmten Arbeitnehmern angeboten wird, z. B. nur leitenden Angestellten.

Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell in zwei Entscheidungen mit der steuerlichen Behandlung einer Managementbeteiligung befasst. Einmal geht es um einen selbständigen Berater und das andere Mal um einen angestellten Manager. Wie Sie gleich hören werden, gelten im Kern dieselben Kriterien. Die beiden Urteile des VIII. Senats des BFH sehen wir uns nun etwas genauer an. Schildern Sie uns doch bitte den ersten Fall.

Gerne. – Ein freiberuflicher Consultant hatte sich über eine GbR, an der auch seine Ehefrau und seine Tochter beteiligt waren, an einer Holding beteiligt. Für diese war er als Unternehmensberater tätig. Im Streitjahr verkaufte er seine Beteiligung ...