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Verfahrensrecht | Zur Rechtswidrigkeit einer Außenprüfung (FG)
Die Anordnung einer Außenprüfung muss durch ein anderes als das originär zuständige Finanzamt Ausführungen zum Auswahlermessen enthalten (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger ist selbstständiger Steuerberater. Das für ihn örtlich zuständige Finanzamt erteilte dem beklagten Finanzamt gemäß § 195 Satz 2 AO den Auftrag, eine Außenprüfung durchzuführen. Dieses erließ daraufhin eine entsprechende Prüfungsanordnung und begründete diese insbesondere damit, dass aufgrund eines gegen den Kläger eingeleiteten Steuerstrafverfahrens bei einer Prüfung durch das örtlich zuständige Finanzamt mit Spannungen zu rechnen sei. Zur Begründung seiner Klage trug der Kläger vor, dass nicht ersichtlich sei, warum gerade das beklagte Finanzamt be...