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NWB Sanieren Nr. 6 vom Seite 166

Restrukturierungsbeauftragter, Sanierungsmoderator und Steuern

Pflichten und Haftung mit Bezug auf die Steuern des Schuldners

Dr. Marius F. Schumann

Der Restrukturierungsbeauftragte und der Sanierungsmoderator nach dem StaRUG kommen bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auch mit Fragen in Berührung, welche einen Bezug zur Besteuerung des Schuldners haben. Im Zusammenhang damit können diese Funktionsträger auch Pflichten treffen, an deren Verletzung sich Haftungsfolgen knüpfen können. Das Ziel der folgenden Ausführungen besteht darin, diese steuerbezogenen Pflichten näher zu konturieren und die Haftungsrisiken realistisch einzuschätzen. Dabei wird jeweils zunächst auf die Haftung für die Verletzung restrukturierungsspezifischer Pflichtverletzungen eingegangen und nach einer Darstellung der allgemeinen Haftungsmaßstäbe einzelne Pflichten aus steuerrechtlicher Perspektive beleuchtet. Außerdem wird auf § 69 AO eingegangen.

Kernaussagen
  • Restrukturierungsbeauftragte und Sanierungsmoderatoren fungieren nicht als Steuersachverständige. Zu tiefergehenden steuerrechtlichen Analysen sind sie nicht verpflichtet.

  • Sie haben auch nicht die Aufgabe, anlasslos in den Geschäftsunterlagen des Schuldners nach potenziell für das Sanierungsvorhaben relevanten steuerlichen Sachverhalten zu forschen.

  • Die Plau...