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OLG Frankfurt/M. 07.07.2021 7 U 19/21, NWB 29/2021 S. 2098

D&O-Versicherung | Vorläufige Abwehrdeckung

Der Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung entfällt gemäß den Vertragsbedingungen erst bei der Feststellung einer vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzung.

Anmerkung:

Nach den Versicherungsbedingungen gewährt das Versicherungsunternehmen „im Zweifel über das Vorliegen einer wissentlichen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung“ Verteidigungskosten. Als Feststellung, die den Versicherungsschutz entfallen lässt, gilt eine rechtskräftige Entscheidung oder ein Eingeständnis der versicherten Person, aus der/dem sich die Tatsachen ergeben, welche S. 2099die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung belegen. Daher könne das Versicherungsunternehmen gegenüber dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, der im Wege einer einstweiligen Verfügung die Gewährung...