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FG Münster Urteil v. - 8 K 364/21 GrE EFG 2021 S. 1571 Nr. 18

Gesetze: WRV Art. 137 Abs. 3; WRV Art. 140; GrEStG § 1 Abs. 3

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuerpflicht nach Zusammenlegung mehrerer katholischer Kirchengemeinden

Leitsatz

1) Die Zusammenlegung mehrerer katholischer Kirchengemeinden, die GmbH-Gesellschafter sind, löst gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG hinsichtlich der von den GmbHs gehaltenen Grundstücken Grunderwerbsteuer aus.

2) Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften gemäß Art. 140 WRV i.V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV rechtfertigt keine einschränkende Auslegung von § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG.

3) Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG oder § 4 Nr. 1 GrEStG kommt nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 20
DStRE 2022 S. 745 Nr. 12
EFG 2021 S. 1571 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2021 S. 2334
WAAAH-85368

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