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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 1720/18

Gesetze: AO § 122 Abs. 5; ZPO § 418; VerwZG § 178 Abs. 1 Nr. 1; VerwZG § 182 Abs. 1

Beweiskraft einer Zustellurkunde

Leitsatz

Die Beweiskraft einer Zustellungsurkunde erstreckt sich auch auf die Angabe des Zustellers, dass er das zuzustellende Schriftstück einem Familienangehörigen als Adressaten in der Wohnung des Adressaten (und nicht an einer anderen Örtlichkeit) übergeben hat.

Fundstelle(n):
AAAAH-85880

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