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IWB Nr. 15 vom Seite 601

Was ist ein besserer Wert als der Median?

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 614Nach § 1 Abs. 3a Satz 1 AStG führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes regelmäßig zu einer Bandbreite von Fremdvergleichswerten. Der Steuerpflichtige kann grds. den für ihn steuerlich günstigsten Wert innerhalb dieser Bandbreite bei Verrechnungspreistransaktionen zugrunde legen. Liegt der für die Einkünfteermittlung verwendete Verrechnungspreis jedoch außerhalb dieser Bandbreite, hat die prüfende Finanzbehörde nach § 1 Abs. 3a Satz 4 Halbsatz 1 AStG den Median für eine Verrechnungspreiskorrektur anzusetzen, woraus sich für den Steuerpflichtigen eine Einkünfteerhöhung ergibt.

I. Einführung einer Gegenbeweismöglichkeit zugunsten des Steuerpflichtigen

[i]Steuerpflichtiger muss anderen Wert glaubhaft machenMit dem AbzStEntModG hat der Gesetzgeber in § 1 Abs. 3a Satz 4 Halbsatz 2 AStG ab dem Veranlagungszeitraum 2022 erstmals für den Steuerpflichtigen eine Gegenbeweismöglichkeit eingeführt, den Umfang einer Einkünfteberichtigung zu vermindern, wenn er einen Verrechnungspreis für seine Einkünfteermittlung angesetzt hat, der außerhalb der Bandbreite der feststellbaren Fremdvergleichspreise liegt. Nach den Änderungen dazu im ATAD-Umsetzungsgesetz ist es dafür erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass ein anderer Wert innerhalb der Bandbr...