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BBK Nr. 15 vom Seite 735 Fach 14 Seite 8115

Zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung von Beteiligungserträgen

- Bemerkungen zum  -

von Dipl.-Kfm. Stefan Thiele, Münster

I. Einführung

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte der BGH die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die ”phasengleiche” Vereinnahmung von Beteiligungserträgen im Jahresabschluß des Alleingesellschafters gegen die 4. EG-Richtlinie (”Bilanz-Richtlinie”) verstößt. Wissenschaft und Praxis haben mit großer Spannung auf die erste EuGH-Entscheidung zum Bilanzrecht gewartet. Mit dem Urteil v. (Tomberger/Gebr. von der Wettern GmbH) hat der EuGH die ihm vorgelegte Rechtsfrage entschieden. Im folgenden wird das EuGH-Urteil einschließlich seiner Vorgeschichte dargestellt und kritisch gewürdigt.

II. Für Beteiligungserträge grundsätzlich relevanter Realisationszeitpunkt

Für die Bewertung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gilt sowohl im handelsrechtlichen Einzelabschluß als auch in der Steuerbilanz das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Gewinne des Beteiligungsunternehmens führen daher nicht zu einer Änderung des Wertansatzes der Beteiligung in der Bilanz des beteiligten Unternehmens. Vielmehr wird lediglich der Teil des Gewinns, den das Beteiligungsunternehmen an die Anteilseigner ausschüttet, als selbständiger Gewinnausschüttungsanspruch neben der Bet...