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BGH 15.06.2021 VI ZR 576/19, NWB 31/2021 S. 2258

Versicherungsverhältnis | Auskunftsanspruch des Versicherten

Wesentlich für die Erfüllung eines Auskunftsanspruchs ist die – ggf. konkludente – Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist. Die Annahme eines derartigen Erklärungsinhalts setzt demnach voraus, dass die erteilte Auskunft erkennbar den Gegenstand des berechtigten Auskunftsbegehrens vollständig abdecken soll. Der Verdacht, dass die erteilte Auskunft unvollständig oder unrichtig ist, kann einen Anspruch auf Auskunft in weitergehendem Umfang nicht begründen.

Anmerkung:

Im vorliegenden Fall verneint der Senat, dass das nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO auskunftspflichtige Versicherungsunternehmen bereits vollständig [i]Marx, NWB 26/2021 S. 1906Auskunft erteilt hat, da der Versicherte sein Auskunftsbegehren angesichts der bereits erteilten Auskünfte in verschiedener Hinsicht präzisiert und das Unt...