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LAG Hamm 16.06.2021 10 Sa 122/21, NWB 31/2021 S. 2259

Arbeitsverhältnis | Auslegung eines Kündigungsschreibens

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos, hilfsweise fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und benennt als Beendigungstermin ein konkretes Datum mit versehentlich zu lang gewählter Kündigungsfrist, kann die Auslegung nach dem Empfängerhorizont trotz des erkennbaren, schnellstmöglichen Beendigungswillens des Arbeitgebers die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erst zu dem genannten Datum ergeben.

Anmerkung:

Auch wenn die frühere Arbeitnehmerin vorliegend wusste, dass die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis möglichst unmittelbar durch die fristlose Kündigung beenden wollte, ihr Wille also insoweit bestens bekannt war, ändert dies nach Auffassung [i]Olbertz, NWB 23/2019 S. 1693 der Kammer nichts daran, dass die Arbeitnehmerin gleichwohl das Kündigungsschreiben (nur) so verstehen musste, dass das Arbeitsve...