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BÜRO Nr. 8 vom Seite 7

Rechnungswesen – Kauf von Anlagegütern einfach erklärt

Dozentin Christa Liegl-Wendlandt

Ob Industrie, Handwerk oder Handel – in allen Wirtschaftssektoren kaufen Unternehmen von Zeit zu Zeit neue Anlagegüter. Anlagegüter sind teuer – viel Geld wird über einen langen Zeitraum gebunden. Alle Anlagegüter stehen als Anlagevermögen auf der Aktivseite in der Bilanz. Im Laufe der Zeit verlieren die meisten Anlagegüter an Wert. Sie werden abgeschrieben, irgendwann ausgemustert und durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt.

Was sind Anlagegüter?

Anlagegüter kann ein Unternehmen kaufen oder auch selbst herstellen. Es lassen sich unterscheiden:

  • immaterielle und materielle Anlagegütern (z. B. Lizenzen oder Patente – Maschinen oder Fuhrpark),

  • immobile und mobile Anlagegüter (Grundstücke oder Gebäude – Maschinen oder EDV-Anlagen),

  • Sach- oder Finanzanlagen (Geräte – Aktienpakete von anderen Unternehmen),

  • abnutzbare und nicht abnutzbare Anlagegüter (Maschinen oder Gebäude – Grundstücke),

  • Grundstücke können nicht wie die Gebäude abgeschrieben werden und müssen deshalb immer auf ein separates Konto,

  • Anlagegüter von geringem Wert (die „GWGs“ – Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden auf einem eigenen Konto erfasst, weil man sie in dem Jahr, in dem sie gekauft wurden, komplett abschreiben kann.

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