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Online-Nachricht - Dienstag, 10.08.2021

Sozialversicherung | Unterstützung der vom Hochwasser Betroffenen (GKV-Spitzenverband)

Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat Hinweise zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder veröffentlicht.

Danach empfiehlt der Verband in Abstimmung mit der DRV Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit, den vom Hochwasser unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Arbeitgebern folgende Hilfestellungen in vergleichbarer Anwendung der auch im Steuerbereich (vgl. bspw Hochwassererlass des Landes NRW) bereits vorgesehenen Maßnahmen anzubieten:

Auf Antrag des Arbeitgebers können die bereits fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Beiträge zunächst für die Ist-Monate Juli 2021 bis September 2021 gestundet werden. Einer Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht. Stundungszinsen sind ebenfalls nicht zu berechne...

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