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AGH NRW 13.11.2020 1 AGH 9/20, NWB 32/2021 S. 2337

Anwaltszulassung | Zurückweisung des Antrags

Unterlässt es der Antragsteller, der die Zulassung als (Syndikus-)Rechtsanwalt beantragt, auf Aufforderung der Kammer die für die Entscheidung notwendigen Informationen zu übermitteln, die diese nicht ohne seine Mitwirkung erlangen kann, kann der Antrag als unzulässig zurückgewiesen werden.

Anmerkung:

Im Verfahren gilt grds. der Amtsermittlungsgrundsatz, allerdings soll der Antragsteller mitwirken, wenn das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nicht von Amts wegen ermittelt werden kann (§§ 32, 36 BRAO i. V. mit §§ 24, 26 VwVfG). Verweigert der Antragsteller Auskünfte, erwächst ihm aber selbst unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Rechts auf freie Zulassung jedes Antragstellers, der die Befähigung zum Richteramt erlangt hat, kein Anspruch darauf, dass ihn die Kammer ohne nähere eigene Prüfun...