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BBK Nr. 6 vom Seite 321 Fach 17 Seite 3055

Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens als wesentliche Betriebsgrundlagen

§ 16 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 34 EStG

Leitsatz:

Überführt ein Stpfl. bei Aufgabe einer Mitunternehmerschaft eine im Betriebsvermögen dieser Mitunternehmerschaft bilanzierte Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu Buchwerten in ein anderes Sonderbetriebsvermögen, so liegt keine steuerbegünstigte Aufgabe eines Mitunternehmeranteils vor, wenn die Beteiligung - etwa aufgrund erheblicher stiller Reserven - zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der aufgegebenen Mitunternehmerschaft gehört.

Aus dem Sachverhalt:

J, der Rechtsvorgänger der Klägerin, war u. a. Komplementär der J-KG, alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der K & J-GmbH sowie Kommanditist der K-GmbH & Co. KG. Zum gab die J-KG ihren Betrieb auf. Zum Sonderbetriebsvermögen des J gehörte u. a. die Beteiligung an der K & J-GmbH. Die Beteiligung an dieser Gesellschaft wurde mit Buchwerten in sein Sonderbetriebsvermögen bei der K-GmbH & Co. KG überführt. Das FA versagte für den Gewinnanteil des J aus der Veräußerung des Anlagevermögens die Tarifermäßigung nach §§ 16, 34 EStG mit der Begründung, daß die stillen Reserven der Beteiligung an der K & J-G...