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Kirchensteuer | Keine Kappung der Kirchensteuerprogression (FG)
Zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften hat das FG Münster Stellung genommen ( Ki; rechtskräftig).
Hintergrund: Die Kirchensteuer kann in Form einer Annexsteuer erhoben werden und fällt dabei auf die Lohn-, Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an. Sie beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen übrigen Bundesländern. Da durch die Anknüpfung an den progressiven Einkommensteuertarif bei Steuerpflichtigen mit sehr hohen Einkünften auch sehr hohe Kirchensteuerbelastungen entstehen können, sehen einzelne Kirchensteuergesetze eine sog. „Kirchensteuerkappung“ vor. Hierdurch wird erreicht, dass die Kirche...