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BFuP Nr. 4 vom Seite 364

Eine ökonomische Analyse der Missbrauchsbesteuerung gemäß § 24 Abs. 5 UmwStG bei Anteilsveräußerung nach Sacheinlage in eine Personengesellschaft

Schwerpunktthema: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Univ.-Prof. Dr. Heiko Müller und Michael Breukmann, M.Sc., Ruhr Universität Bochum

Die ökonomische Analyse der Anteilseinbringung in eine Personengesellschaft durch eine natürliche Person mit anschließender Anteilsveräußerung unter Gewinnbeteiligung einer Kapitalgesellschaft zeigt, dass sich im Vergleich zur unmittelbaren Anteilsveräußerung auch ohne Anwendung der Missbrauchsvorschrift insgesamt keine Einkommen- und Körperschaftsteuerersparnis erzielen lässt, wenn von einer Vergleichbarkeit der wirtschaftlichen Verfügbarkeit über den Anteilsveräußerungserlös ausgegangen wird. Weiterhin wird ersichtlich, dass eine mögliche Vorteilhaftigkeit der Anteilseinbringung und -veräußerung vornehmlich auf Gewerbesteuereffekte zurückzuführen ist, die maßgeblich aus der asymmetrischen gewerbesteuerlichen Behandlung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen aus Mitunternehmeranteilen bei natürlichen und juristischen Personen gemäß § 7 Satz 2 GewStG und nicht aus der Besteuerung des Anteilsveräußerungsgewinns resultieren. Daher ist aus ökonomischer Perspektive die Ausgestaltung der Missbrauchsvorschrift hinsichtlich der Ziel- und Wirkrichtung nicht stringent.

1 Problemstellung

Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in eine Personeng...