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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15 | Kfz-Steuer: Befreiung für Schwerbehinderte kann nachträglich vom Erben beantragt werden

Das Antragsrecht für die Gewährung kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Vergünstigungen für Schwerbehinderte steht laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs entgegen Ziff. 8.7 DV-KraftSt nach dem Tod des Berechtigten seinen Erben zu. Die höchsten deutschen Steuerrichter bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil des FG Baden-Württemberg, das zugunsten der Erben ergangen war.

Kurz fassen können wir uns bei einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs zur Kfz-Steuer.

In unserer Mai-Ausgabe 2020 hatten wir Sie darüber informiert, dass die Kfz-Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach der Auffassung des FG Baden-Württemberg nach dem Tod des Behinderten rückwirkend von dessen Erben beantragt werden kann. Entgegen der anderslautenden Regelung in der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung.

Der IV. Senat des BFH hat das jetzt gutgeheißen und die Revision des Hauptzollamtes zurückgewiesen.