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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 08 | Kassenführung: Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel

Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse stellt die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster keinen Kassenführungsmangel dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. Ein täglicher Kassenbericht, der auf der Grundlage eines Auszählens der Bareinnahmen erstellt wird, sei nur im Rahmen einer offenen Ladenkasse erforderlich.

Bei der Verwendung einer elektronischen Registrierkasse stellt die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle keinen Mangel der Kassenführung dar, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen. – So lässt sich ein erfreuliches Urteil des FG Münster in einem Satz zusammenfassen.

Es ging konkret um einen Irish Pub. Wenn Sie jetzt an Cider, Guinness, Kilkenny oder eine große Whiskey-Auswahl denken, dann liegen Sie sicher richtig. Es wurden aber nicht nur Drinks ausgeschenkt. Es gab auch typische irische Gerichte und Knabbereien.

Der Gastronom ermittelte seinen Gewinn durch Bilanzierung. Für die Erfassung der Bareinnahmen verwendete er eine elektronische Registrierkasse. Die in den vollständig vorliegenden Z-Bons ausgewiesenen Einn...