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FG Köln 11.03.2020 9 K 2340/17, IWB 16/2021 S. 642

FG Köln | Zuteilung von Anteilen einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Sachdividende oder Einlagenrückgewähr

(1) Die Zuteilung von Anteilen durch eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Körperschaft ist nur dann eine steuerfreie Einlagenrückgewähr, wenn dies in dem dafür in S. 643§ 27 Abs. 8 KStG vorgesehenen Verfahren gesondert festgestellt worden ist. Fehlt es an einem solchen Feststellungsverfahren, gilt die Leistung gem. § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG als Gewinnausschüttung. (2) Ist danach das Vorliegen einer Einlagenrückgewähr nicht gegeben, ist es gleichwohl nicht ausgeschlossen, den Ertrag und die Anschaffungskosten der zugeteilten Anteile gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG mit 0 € anzusetzen, weil es nicht möglich ist, zu ermitteln, ob dem Grunde nach ein Kapitalertrag vorliegt oder wie hoch dieser ist.

Hinweis:

Das [i]Zuteilung von Bonus-Aktien einer ausländischen Gesellschaft ist ggf. kein steuerpflichtiger KapitalertragFinanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Zuteilung von Aktien an einer britischen Kapitalgesellschaft („Bonus-Aktien“) ...