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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 839/19

Gesetze: AO § 122; KStG § 27; InsO § 259; InsO § 253

Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach Bestätigung des Insolvenzplanes

Leitsatz

  1. Die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens tritt mit der Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplanes ein.

  2. Da gegen den Bestätigungsbeschluss gemäß § 253 InsO die sofortige Beschwerde statthaft ist, tritt die formelle Rechtskraft frühestens mit Ablauf der 2-wöchigen Beschwerdefrist ein.

  3. Bis zum Eintritt der Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses hat die Zustellung von Bescheiden an den Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2022 S. 29 Nr. 1
StB 2021 S. 389 Nr. 12
EAAAH-87746

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