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Kurzfassung zum Beitrag von Lars Ruberg PiR 9/2021 S. 243

Einschränkung des Anwendungsbereichs der initial recognition exception

Lars Ruberg

Mit dem Änderungsstandard werden Transaktionen, die zur Entstehung betragsgleicher abzugsfähiger und zu versteuernder temporärer Differenzen führen, aus dem Anwendungsbereich der initial recognition exception ausgenommen. Der Beitrag stellt die Grundzüge der Neuregelung vor und erläutert sie anhand eines Anwendungsbeispiels aus dem Bereich des Leasings.

IAS 12 sieht für (werthaltige) aktive latente Steuern und passive latente Steuern eine grundsätzliche Ansatzpflicht vor, die nur durch wenige punktuelle Ausnahmevorschriften durchbrochen wird. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Bilanzierung latenter Steuern zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde oder mit einem den Informationsgewinn nicht rechtfertigenden Ermittlungsaufwand verbunden wäre.

Die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 geregelte initial recognition exception, die ein Ansatzverbot für aktive und passive latente Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses und ohne Berührung des IFRS-Ergebnisses oder des steuerlichen Ergebnisses vorsieht, ist ebenso wie das in IAS 12.15(a) geregelte Ansatzverbot für passive latente Steuern a...

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