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BBK Nr. 15 vom Seite 711 Fach 26 Seite 825

Unternehmenssanierung

von Dipl.-Betriebswirt WP/StB Richard Keller, Bonn

I. Grundlagen und Abgrenzungen

Die Störung des finanziellen Gleichgewichts eines Unternehmens sowie die nachhaltige Beeinträchtigung seiner Ertragskraft erfordern von der Unternehmensleitung korrigierende Steuerungsmaßnahmen (vgl. FAR-Stellungnahme 1/1991). Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sind in Abhängigkeit von der Rechtsform Maßnahmen mit rechtlichen Konsequenzen erforderlich. Soweit das Unternehmen solche Situationen überleben soll, sind zunächst Sanierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens anzustreben.

Die Unternehmenskrise ist häufig Auslöser und Basis für Innovationen. Sie schafft nicht selten die Voraussetzungen für neue Konzepte und Ideen und ist oft die einzige Möglichkeit, veraltete Strukturen aufzubrechen. Die Schwierigkeiten einer außergerichtlichen Sanierung liegen weitgehend im rechtlichen Bereich. Eine noch so aussichtsreiche Sanierung berechtigt nicht, von einem gebotenen Insolvenzantrag abzusehen. Hier stehen oftmals betriebswirtschaftliche Erwägungen und gesetzliche Notwendigkeiten im Widerstreit (vgl. Uhlenbruck, S. 11 f.).

Unter betriebswirtschaftlichen Erwägungen ist der Untergang eines Unternehmens v...