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IWB Nr. 22 vom Seite 1087 Fach 3a Gr. 1 Seite 758

Keine Anwendung der Kassenstaatsklausel bei Dienstleistungen in einer Einrichtung der Privatwirtschaft

Art. 14 DBA-Frankreich

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1997, 981)

Leitsatz (des Bundesfinanzhofs):

Ein Beamter übt keine Tätigkeit ”in der Verwaltung” i. S. des Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich aus, wenn er aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung seine Dienste tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt.

Aus dem Sachverhalt:

Der Kl., ein deutscher Staatsangehöriger, hatte seinen Familienwohnsitz in den Streitjahren 1994 und 1996 in Frankreich.

Er war seit 1985 als Beamter i. S. des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg bei einer rechtlich selbständigen Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts (AöR) tätig. Die AöR wurde durch Beschluß der Landesregierung in eine AG umgewandelt.

Der Kl. blieb Beamter des Landes Baden-Württemberg und nahm weiterhin Versicherungsaufgaben in Form der Überlassung von Dienstleistungsergebnissen an die AG wahr. In Ergänzung hierzu schlossen das Land Baden-Württemberg und die aus der öffentlich-rechtlichen Anstalt hervorgegangene AG einen ”Dienstleistungsüberlassungsvertrag”. Danach überließ das Land der AG u. a. die Ergebnisse der Dienstleistungen des Kl. Die Dienstleistungsergebnisse sollten grun...