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LSG Hessen Urteil v. - L 8 BA 52/20

Gesetze: § 7 SGB IV; § 7a SGB IV

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Ärztin, die in einer Reha-Klinik als Vertretung der Leiterin der orthopädischen Abteilung bei deren Abwesenheit an einzelnen Tagen im Monat eine orthopädische Sprechstunde abhält, ist abhängig beschäftigt, auch wenn sie keinen Stationsdienst leistet.

Fundstelle(n):
NAAAH-88485

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