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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 09 | Privates Veräußerungsgeschäft: Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Erteilung einer Genehmigung

Wenn die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtungserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bindend abgegeben worden sind, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs bei Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft auch dann zu versteuern, wenn die nach dem BauGB erforderliche schriftliche Genehmigung der Gemeinde erst nach der Zehn-Jahres-Frist erteilt wird.

Eine Steuerfalle droht bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Immobilien, wenn es um die Berechnung der Zehn-Jahres-Frist geht.

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei Grundstücken – wie Sie wissen – der Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.

Der Bundesfinanzhof hatte jetzt über den Verkauf einer Immobilie zu entscheiden, die sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befand. Innerhalb der Zehn-Jahres-Frist hatten sich der Verkäufer und der Käufer auf die Vertragsinhalte geeinigt. Was fehlte war die nach dem Baugesetzbuch erforderliche schriftliche Genehmigung der Gemeinde.

Der schuldrechtliche Ver...