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Online-Nachricht - Montag, 20.09.2021

Corona | Frist für Schlussabrechnung verlängert (BMWi)

Spätestens bis zum hat der prüfende Dritte die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II, III und III Plus vorzulegen. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die jeweilige Corona-Überbrückungshilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.

Im Einzelnen führt das BMWi zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe I aus:

  • Umsatzeinbruch: Bei Vorliegen der endgültigen Umsatzzahlen über den tatsächlich entstandenen Umsatzeinbruch im April und Mai 2020 werden diese durch einen prüfenden Dritten an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Ergibt sich daraus, dass der durchschnittliche Umsatzeinbruch von 60 % entgegen der Prognose nicht erreicht wurde, also die grundsätzliche Förderberechtigung nicht vorgelegen hat, sind alle bereits ausgezahlten Zus...

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