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KG 05.07.2021 1 W 26/21, NWB 38/2021 S. 2801

Prokura | Beschränkung der Vertretungsmacht

Die gesetzliche Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB, wonach ein Prokurist zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken nur ermächtigt ist, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist, besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist.

Anmerkung:

Nach Ansicht des Gerichts besteht kein praktisches Bedürfnis für eine teleologische Reduktion. Der Kaufmann (hier: eine Aktiengesellschaft als Testamentsvollstreckerin über einen Nachlass, zu dem mehrere Grundstücke [i]Gehrmann, Prokura, infoCenter, NWB OAAAB-41367 gehören) habe die Möglichkeit, den Prokuristen zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken zu ermächtigen – ggf. nur, soweit diese nicht in seinem Eigentum stehen oder soweit der Kaufmann als Testamentsvollstrecker handelt. Den Inhalt der Erweiterung könne der Kaufmann bestimmen, sofern er dem Rahm...