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IWB Nr. 8 vom Seite 351 Fach 3 Deutschland Gr. 9 Seite 92

Doppelbesteuerung bei Erwerbsvorgängen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

von Rechtsanwalt Dr. Christoph Bellstedt, Fachanwalt für Steuerrecht, Düsseldorf

Das zu versteuernde Einkommen resultiert primär aus vertraglichen Schuldverhältnissen, das Erbe resultiert aus gesetzlich geregelter Vermögensnachfolge oder gesetzlich zugelassener Testierfreiheit. Beim Einkommen dominiert die Privatautonomie und damit die freie Rechtswahl, beim Erbrecht dominiert das Gesetz, nämlich das Erbrecht, das Familienrecht und das Internationale Privatrecht (IPR). Mit der privatautonomen Lenkungsfähigkeit des Einkommens zwischen zwei oder mehr Rechtssubjekten korrespondiert das Einkommen-Außensteuerrecht, das Einkommensquellen national schützt und Einkommensverschiebungen international korrigiert. Das Einkommensteuer-Außensteuerrecht ist vertragsbezogen. Mit der gesetzgebundenen Vermögensnachfolge im Erbrecht korrespondiert das Erbrecht-Außensteuerrecht, das an Personen und an die Belegenheit des transferierten Vermögens anknüpft, ohne die zivilrechtlich vorgegebene Vermögensverteilung zu verändern. Das Einkommensteuer-Außensteuerrecht und -DBA-Recht kann es sich leisten, die Privatautonomie zu korrigieren. Das Erbschaftsteuer-Außensteuerrecht und -DBA-Recht respektiert die Privatrechtsordnungen der Staaten.

Vorschriften wie oder