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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 1255/20

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Aufwendungen für eine Dienstwohnung im Ausland im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz

Wird einem Beamten im Ausland eine Dienstwohnung mit der Verpflichtung, diese zu beziehen, zugewiesen, stellen die hierfür anfallenden Kosten unabhängig von der Wohnfläche bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung notwendige Mehraufwendungen i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 25
DStRE 2022 S. 901 Nr. 15
EStB 2022 S. 35 Nr. 1
GStB 2022 S. 111 Nr. 4
IStR 2022 S. 612 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2021 S. 2882
SAAAH-90633

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