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NWB Nr. 14 vom Seite 1063 Fach 3 Seite 10393

Rechtsprechung zur Investitionszulage im Beitrittsgebiet im 1. Halbjahr 1997

von Steuerberater Diplom-Finanzwirt Heinz Richter und Steuerberater Diplom-Betriebswirt Horst Richter, Köln

Die FG-Rechtsprechung zum InvZ-Recht im Beitrittsgebiet nimmt weiterhin zu; den BFH haben dagegen erst wenige Streitfälle zu einer Entscheidung veranlaßt. Besprochen werden im folgenden die im ersten Halbjahr 1997 im BStBl veröffentlichten BFH-Urt. und Beschlüsse sowie die im selben Zeitraum in den EFG veröffentlichten FG-Urt.

Soweit Entscheidungen zum alten InvZ-Recht aussagekräftig für die aktuelle Zulage sein könnten, werden sie aufgezeigt und erläutert; dabei werden zukünftig auch Urt. zum unbeweglichen Vermögen besprochen, da ja nach dem InvZulG 1999 (BStBl 1997 I S. 790; s. a. Seifert, NWB Meinungen . Stellungnahmen 3/1998) erstmals auch für Betriebsneubauten und sogar für Mietwohngebäude und für ihre Sanierung und Modernisierung ebenso eine InvZ in Betracht kommen wird wie für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten am selbstgenutzten Wohneigentum im Beitrittsgebiet.

I. Begünstigte Investoren

1. Stromerzeuger als Elektrizitätsversorgungsunternehmen

(EFG 1997 S. 699; LX141536), Rev. eingelegt (Az. des BFH: III R 11/97), betr. § 3 InvZulGVO 1993.

Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Beitrittsgebiet sind nach § 3 Satz 2 InvZulG bekanntlich nicht zulagebegünstigt. Streitig war, ob ein U...