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FG Berlin-Brandenburg 05.07.2021 7 V 7073/21, IWB 19/2021 S. 765

FG Berlin-Brandenburg | Verschuldensmaßstab für die Versagung des Vorsteuerabzugs bei AdV-Antrag

Die Antragstellerin (die Entscheidung erging im vorläufigen Rechtsschutz) hatte Holzpaletten von Lieferanten bezogen, aus deren Rechnungen sie die Vorsteuer abzog. Später stellte sich heraus, dass die Lieferanten unter den jeweiligen Geschäftsadressen nicht auffindbar waren und keine Umsätze versteuert hatten. Nach Meinung des Finanzamtes lagen objektive Umstände vor, aufgrund derer die Verantwortlichen der Antragstellerin hätten wissen können oder müssen, dass sie sich an einem in eine Steuerhinterziehung einbezogenen Umsatz beteiligte. Dem FG Berlin-Brandenburg erschien dies allerdings S. 766ernstlich zweifelhaft. Höchstrichterlich sei ungeklärt, welcher Verschuldensmaßstab [i]Grad notwendigen Verschuldens bei Beteiligung an einem Steuerbetrug ist strittig für die Frage zugrunde zu legen sei, ob ein Unternehmen hätte wissen können, dass es sich mit se...