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NWB Nr. 37 vom Seite 3393 Fach 3 Seite 10865

Rechtsprechung zur Investitionszulage im Beitrittsgebiet im 2. Halbjahr 1998

von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter und Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Horst Richter, Köln

Das Steuerentlastungsgesetz 1999 (BStBl 1998 I S. 3779) hat auch für die InvZ einige Änderungen gebracht, die ab anzuwenden sind. Gleichwohl haben die folgenden Urt. und Beschl. weiterhin Bedeutung.

I. Begünstigte Wirtschaftsgüter

1. Keine Investitionszulage für Lkw, die vermietet werden, um Kunden zur Kaufentscheidung zu bewegen

(BFH/NV 1998 S. 1372; LX160933) betr. § 19 BerlinFG 1987.

Im Streitfall schaffte ein Lkw-Händler zwei Lkw an und vermietete diese (zunächst) jeweils für 1/2 Jahr an zwei Kunden. Nach Ablauf der Mietzeit wurden die speziell für die Kunden ausgestatteten Fahrzeuge jeweils unter Anrechnung des Mietzinses auf den Kaufpreis an die beiden Kunden veräußert. Der BFH war der Meinung, daß es sich hierbei nicht um Vorführfahrzeuge im üblichen Sinne handelt, sondern daß die Fahrzeuge von Anfang an zum Umlaufvermögen gehören, für die eine InvZ nicht in Betracht kommt. Den Status als ”Vorführfahrzeug” erkannte der BFH nicht an, weil die Fahrzeuge nicht - wie sonst üblich - mehrfach einer größeren Zahl von Kaufinteressenten zu Testzwecken zur Verfügung gestellt worden ...