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BGH 08.07.2021 V ZB 94/20, NWB 40/2021 S. 2958

GbR | Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft

Erbringt der Ersteher nach einer Teilungsversteigerung des Grundstücks einer GbR das Bargebot nicht, kann jeder Gesellschafter mit dem Ziel einer Auskehr des Erlöses an die Gesellschaft allein und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter nach Maßgabe von § 133 ZVG die Wiederversteigerung aus dem übertragenen Anspruch der GbR gegen den Ersteher (vgl. § 118 Abs. 1 ZVG) oder der zugunsten der GbR eingetragenen Sicherungshypothek (vgl. § 128 Abs. 1 Satz 1 ZVG) betreiben.

Anmerkung:

Für die Auseinandersetzung des Vermögens einer GbR verweist § 731 Satz 2 BGB auf die Vorschriften über die Teilung einer Gemeinschaft. Diese Verweisung bezieht sich auch auf den hier eingetretenen Fall. Denn an die Stelle des Grundstücks treten hier der Anspruch aus der übertragenen Forderung und die Sicherungshypothek. Diese müssen nun zur Vorbereitung der Auseinandersetzung e...