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NWB 40/2021 S. 2959

Neustarthilfe | Einreichung der Endabrechnung

Das Ministerium weist in seiner FAQ darauf hin, dass die Endabrechnung bis zum eingereicht werden muss. Die in einigen Bewilligungsbescheiden genannte Frist des ist nicht mehr gültig. Die Endabrechnung kann ausschließlich digital über das Antragsportal eingereicht werden. Andere Wege (z. B. Einreichung in Papierform oder per E-Mail) sind nicht möglich. Sobald die Endabrechnung zur Verfügung steht, werden die Antragsteller per E-Mail informiert und ihnen Informationen und Anleitungen zur Verfügung gestellt.