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StuB Nr. 20 vom Seite 809

Umsatzsteuer bei Co-Working und anderen modernen Büroangeboten

Vorliegen von Vermietungsleistungen und mögliche Steuerbefreiungen

StB Robert C. Prätzler und Dipl.-Volkswirtin Reglindis Müller-Adams

Neue, aber auch bereits etablierte Büroangebote vermieten Räumlichkeiten tage- oder sogar nur stundenweise. Dies erfolgt häufig jedoch nicht als reine Vermietung der Räume, sondern umfasst oftmals weitere Serviceelemente. Dieser Service reicht bis hin zur Vollverpflegung der Nutzer. Der Beitrag untersucht die umsatzsteuerliche Behandlung dieser Geschäftsmodelle.

Vanheiden, Umsatzsteuer, infoCenter, NWB DAAAB-05372

Kernfragen
  • Was versteht man allgemein unter Co-Working-Spaces?

  • Welche umsatzsteuerlichen Fragen stellen sich dabei generell?

  • Was ist konkret zu berücksichtigen?

I. Co-Working-Modelle als Alternative zur Anmietung von abgeschlossenen Büroflächen

[i]Schlegel/Junkers, Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung von Tagungsräumen und Co-Working Spaces, USt direkt digital 22/2020 S. 16, NWB ZAAAH-62463 Möller, in: Küffner/Zugmaier, UStG, § 4 Nr. 12, NWB XAAAB-75294 Zu den vielfältigen Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenwärtig stellen müssen, gehört die Beschleunigung des strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Schon vor der Corona-Pandemie war ein Trend zu neuen Formen des Zusammenarbeitens – insbesondere in sog. Co-Working-Spaces – zu beobachten. Diese modernen Büroangebote basieren auf verschiedenartigen Konzepten. Potenzielle Nutzer können oftmals zwischen der Buchung von fest zugewiesenen oder flexibel aufzusuchenden Arbeitsplätzen in Großraumbüros wählen; ebenso gibt es Angebote zur Buchung von abschließbaren Räumen. Häufig ist die Nutzung der Arbeitsplätze mit weiteren Leistungselementen wie einer bestimmten technischen Ausstattung, der Mitnutzung eines Front-Desks bis hin zur Verpflegung verbunden. Diese Leistungselemente werden pauschal als Paketlösung angeboten oder können optional hinzugebucht werden. Unterschiede gibt es weiterhin bezüglich der vereinbarten Nutzungszeit: Auf dem Co-Working-Markt sind sowohl Tagestickets als auch Abonnement-Modelle mit täglicher Nutzungsmöglichkeit zu finden; Letztere sind i. d. R. kurzfristig kündbar. Mitgliedsmodelle, bei denen in Abhängigkeit des gewählten Tarifs Leistungen an einer bestimmten Anzahl von Tagen pro Monat abrufbar sind, gehören ebenfalls zum Angebotsspektrum.

Angesichts der wachsenden Bedeutung der modernen Büroangebote und ihrer Vielfalt beschäftigt sich dieser Beitrag mit einigen umsatzsteuerlichen Aspekte. Ausgangspunkt ist die Fragestellung, inwieweit umsatzsteuerlich von Vermietungsleistungen auszugehen ist und Steuerbefreiungen einschlägig sind.