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IWB Nr. 19 vom

Neufassung des BMF-Merkblatts zu Streitbeilegungsverfahren

Lukas Bühl

Am veröffentliche das BMF eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren). Es ersetzt das Merkblatt aus dem Jahr 2018 und bietet dem Rechtsanwender von Antrag bis Umsetzung praktische Erklärungen zu allen Phasen der Verfahren nach DBA, EU-Schiedskonvention sowie dem neuen EU-DBA-SBG. Außerdem wartet es mit Hinweisen zu Antragsablehnungsgründen, den Möglichkeiten zur Aussetzung der Vollziehung und Stundung, der parallelen Durchführung von FG-Verfahren, der einseitigen Beseitigung von Doppelbesteuerungen bei gescheiterten Verständigungsverfahren und Informationen zu Kosten auf.

I. Wahl der Rechtsgrundlage

Eine der Änderungen im Merkblatt ist die Pflicht zur Wahl der Rechtsgrundlage. So muss sich der Antragsteller für eine Rechtsgrundlage (DBA, EU-Schiedskonvention oder EU-DBA-SBG) entscheiden. Im Falle eines zeitgleichen Antrags nach DBA und EU-Schiedskonvention, muss sich der Antragsteller binnen einer vom BZSt gesetzten Frist schriftlich auf eines der beiden Verfahren festlegen. Anderenfalls wird das BZSt den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zug...