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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 19-22 | KöMoG: Neben der Option zur Körperschaftsteuer gibt es drei weitere zentrale Regelungsbereiche

Neben der Option zur Körperschaftsteuer, über die wir in der Ausgabe 10/2021 berichtet haben, enthält das KöMoG drei weitere zentrale Regelungen: Bei der ertragsteuerlichen Organschaft werden die Ausgleichsposten für organschaftliche Mehr- und Minderabführungen durch eine Einlagelösung ersetzt. Das UmwStG wird teilweise globalisiert. Zudem werden Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen explizit vom Abzugsverbot ausgenommen.

Wir sind damit bei unserem Thema des Monats angelangt: dem „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts”. Im Zentrum steht die neu eingeführte Option zur Körperschaftsteuer. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können auf Antrag dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen wie Kapitalgesellschaften.

Damit wird – erstmals zum – die Möglichkeit eröffnet, ein hybrides Steuersubjekt zu erschaffen, bei dem für Zwecke der Ertragsbesteuerung strikt zwischen der Gesellschaftsebene und der Gesellschafterebene zu differenzieren ist, während es etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der transparenten Betrachtung bleibt.

Wir hatten über die neuen...